Betrieblicher Arbeitsschutz: Gesunde Mitarbeiter, gesundes Unternehmen

Als Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Deshalb ist es wichtig, Maßnahmen im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu ergreifen. Bei BAREG Umweltmanagement bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen in diesen Bereichen an, damit Sie Ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und Ihre Mitarbeiter bestmöglich schützen können. So unterstützen wir Sie im Rahmen des betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes dabei, nachhaltige Maßnahmen in Ihrem Unternehmen zu implementieren.

Betrieblicher Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Betrieb

Der Betriebliche Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit im Betrieb umfassen alle Maßnahmen, die dazu dienen, Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Dazu gehören unter anderem die Sicherstellung einer sicheren Arbeitsumgebung, die Vermeidung von Unfällen und Verletzungen sowie die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Maßnahmen und helfen Ihnen dabei, ein nachhaltig sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Übrigens: Ein weiteres wichtiges Thema im Bereich der Arbeitssicherheit ist der Brandschutz . Wir beraten Sie bei der Implementierung von Brandschutzmaßnahmen und helfen Ihnen dabei, ein umfassendes Brandschutzkonzept zu erstellen.

Unsere Leistungen im betrieblichen Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit im Betrieb lässt sich ganz einfach zusammenfassen: Prävention ist besser als Nachsorge. Dabei gibt es natürlich viele Punkte, die Firmen und Unternehmen beachten müssen – und genau hier kommen wir ins Spiel und unterstützen Sie fachgerecht bei allen Themen rund um Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz:

    • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
    • Erstellung von Betriebsanweisungen
    • Erstellung von Gefahrstoffkatastern
    • Durchführung von innerbetrieblichen Schulungen sowie
    • Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen und Unterstützung bei der Festlegung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle von geeigneten Schutzmaßnahmen
    • Beratung zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
    • Stellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und Übernahme der Aufgaben nach § 6 ASiG sowie der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach DGUV V2

Gefährdungsbeurteilung erstellen (nach §5 Arbeitsschutzgesetz)

Ein besonderes Thema ist sicherlich die Gefährdungsanalyse für den nachhaltigen Arbeitsschutz. Eine solche Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit und dient dazu, Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu minimieren. Nach §5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Wir unterstützen Sie mit der Erstellung dieser Beurteilung und bieten Ihnen eine umfassende Gefährdungsanalyse im Bereich des Arbeitsschutzes an.

Ihr Ansprechpartner

Hanspeter Bornhäuser

Diplom-Geograph



07617661445
bornhaeuser@bareg-umweltmanagement.de

FAQ: Die häufigsten Fragen rund um Gesundheits- & Arbeitsschutz:

Was gehört zum Arbeitsschutz? Unsere Arbeitsschutz Beispiele:

Zum Arbeitsschutz gehören alle Maßnahmen, die dazu dienen, Gefahren am Arbeitsplatz zu minimieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Darunter fällt beispielsweise die Sicherstellung einer sicheren Arbeitsumgebung und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, was schlussendlich in der Vermeidung von Verletzungen und sonstigen Unfällen resultiert. Beispiele für Arbeitsschutzmaßnahmen sind die Bereitstellung von Schutzausrüstung, Schulungen und Trainings für Mitarbeiter sowie die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Nach §5 Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Beurteilung kann entweder vom Arbeitgeber selbst oder von einer externen Fachkraft durchgeführt werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Person, die die Beurteilung durchführt, über ausreichende Kenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes verfügt. Wir unterstützen Sie dabei als externe Fachkraft, wenn in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Firma z.B. aufgrund der Mitarbeiteranzahl keine entsprechend geschulte Person vorhanden ist.

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist immer dann zu erstellen, wenn neue Arbeitsplätze eingerichtet werden, neue Arbeitsmittel eingeführt werden oder Veränderungen stattfinden, die Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter haben können. Außerdem sollte die Beurteilung regelmäßig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen immer den aktuellen Standards entsprechen.